Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Tilgungsaussetzung von Bankdarlehen
Bei bestehenden Liquiditätsengpässen ist für Ihr geschäftliches Darlehen vorerst eine Ratenaussetzung für maximal 60 Tage möglich. Die Tilgungszahlungen werden gestundet, die anfallenden Zinsen sind weiterhin zu entrichten. Die Laufzeit verlängert sich entsprechend.
Bitte nehmen Sie bei einer gewünschten Tilgungsaussetzung möglichst frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir die weiteren Modalitäten mit Ihnen besprechen und die erforderliche Prüfung Ihres Kreditantrages durchführen können.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können noch bis 30.06.2021 gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können bei Ihrer Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Raiffeisen-Volksbank Hermsdorfer Kreuz eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse,
- eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
Weitere Maßnahmen des Bundes und vom Land Thüringen
Folgende Maßnahmen hat die Bundesregierung zusätzlich getroffen.
Finanzhilfe & Risikoentlastung
Programme für Unternehmen, die von Schließungen betroffen sind:
Hinweise Ablauf, Antrag Zuschuss und De-minimis-Erklärung finden Sie hier
Kreditprogramme
Die KfW hat aufgrund der Corona-Krise diese Kreditprogramme angepasst bzw. verbessert:
- Unternehmen > 5 Jahre: KfW-Unternehmerkredit
- Unternehmen < 5 Jahre: ERP-Gründerkredit
Für die Beantragung von KfW-Krediten werden folgende Unterlagen benötigt:
- kurze Darstellung der unternehmerischen Situation und des Bedarfes
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung inklusive Summen- und Saldenliste
- die letzten beiden Jahresabschlüsse
Bürgschaftsbank Thüringen
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Thüringen besichert werden. Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken, die Gewerbetreibenden und Freiberuflern bei der Kreditfinanzierung helfen.
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten.
Weitere Informationen finden Sie hier bei uns und auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.